top of page


Gesundheitsbonus.

Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung.

Das Jahressteuergesetz 2009 beinhaltet eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichsam interessante Neuregelung.

Es wurde ein neuer Freibetrag für Arbeitgeberleistungen zur bertrieblichen Gesundheitsförderung in Höhe von jährlich 500.-€ pro Arbeitnehmer eingeführt( § 3 Nr.34 EStG )

Damit können Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern sollen, steuer- und sozialversicherungsfrei geleistet werden.


Begünstigt sind z.B. Raucherentwöhnung,
Gewichtsreduzierung und Stressbewältigung sowie

Burnout-Prävention


Hinweis: Die Leistungen müssen vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Eine Umwandlung von Arbeitslohn ist nicht zulässig.

Das heißt, der Arbeitgeber kann die Kosten von z.B. Hypnose zur Raucherentwöhnung komplett steuerlich als Betriebsausgabe absetzen.

Quelle: Bundesministerium der Justiz ( http://www.gesetze-im-internet.de/estg_3.htm/)

bottom of page